Cochlea-Implantatsystem

Bei fehlenden oder beschädigten Sinneszellen (Haarzellen) in der Cochlea entsteht eine Schallempfindungsschwerhörigkeit. Diese Art der Schwerhörigkeit bleibt in der Regel dauerhaft bestehen. Der Grad der Schallempfindungsschwerhörigkeit, die auch als Innenohrschwerhörigkeit bezeichnet wird, reicht von leicht über mittel, schwer bis hin zu hochgradig. Eine leichte bis schwere Schallempfindungsschwerhörigkeit kann häufig mit Hörgeräten oder einem Mittelohr-Implantat behandelt werden. Bei schwerer oder hochgradiger Schwerhörigkeit empfiehlt sich in vielen Fällen die Verwendung eines Cochlea-Implantats (CI).

Das Cochlea-Implantat stimuliert elektrisch die Nervenfasern in der Cochlea, sodass ihr Träger Töne hören kann. Die meisten Nutzer können damit Musik genießen oder sich auch in geräuschvollen Umgebungen erfolgreich an Unterhaltungen beteiligen. Ein CI-System besteht aus zwei Teilen: dem extern getragenen Audioprozessor, der hinter dem Ohr oder sogar frei vom Ohr getragen wird, und dem internen Cochlea-Implantat, das bei einem chirurgischen Eingriff direkt unter der Haut platziert wird.

Der chirurgische Eingriff dauert normalerweise zwischen einer und drei Stunden und wird unter Vollnarkose durchgeführt. Die Risiken dieser Operation sind gering und mit anderen chirurgischen Eingriffen am Ohr vergleichbar. Die Patienten können meist am nächsten Tag schon wieder aufstehen. Etwa vier Wochen nach der Implantation wird der Audioprozessor angepasst und aktiviert.

Vibrant-Soundbridge (MED-EL)

Ein Mittelohr-Implantatsystem wie die Soundbridge kann eine Alternative zu konventionellen Hörgeräten sein. Sie ist für Menschen mit leichten bis schweren Innenohrhörverlust sowie Schallleitungs- und kombiniertem Hörverlust geeignet, die keine konventionelle Hörgeräte verwenden können oder damit unzufrieden sind und keinen ausreichenden Nutzen daraus ziehen. Dies ist häufig bei einem bleibenden Hörverlust nach Mittelohroperationen der Fall. Aber auch wenn Hörgeräte aufgrund einer chronischen Gehörgangsentzündung nicht getragen werden können.

Im Unterschied zu einem Hörgerät, das Schallsignale lediglich lauter macht, wandelt die Soundbridge die Schallsignale aus der Umgebung in mechanische Schwingungen um. Diese mechanische Energie stimuliert über einen Floating Mass Transducer (FMT) direkt die Strukturen des Mittelohrs, wodurch auch hohe Töne außergewöhnlich gut wahrgenommen werden können.

Bei einer ein- bis zwei Stunden dauernden Operation wird die interne Komponente der Soundbridge hinter dem Ohr, direkt unter der Haut, implantiert. Der FMT wird dabei an einer beweglichen Struktur des Mittelohrs, zum Beispiel an einem Gehörknöchelchen, fixiert. Etwa acht Wochen nach der Implantation wird der externe Audioprozessor individuell angepasst und aktiviert.

Knochenleitungshörgerät Bonebrigde (MED-EL)

Die Bonebridge ist das weltweit erste aktive Knochenleitungsimplantat-System. Es ist für Personen geeignet, bei denen der Schall nicht den natürlichen Weg über das Außen- und das Mittelohr zum Innenohr nehmen kann. Mit der Bonebridge wird der Schall mittels Knochenleitung direkt zum Innenohr übertragen, wo er wie normaler Klang verarbeitet wird. Die Bonebridge ist somit für Menschen mit einem bleibenden Hörverlust nach Mittelohroperationen, bei Fehlbildungen oder allgemein bei Schallleitungs- oder kombiniertem Hörverlust geeignet.

Bei einer circa einstündigen Operation wird die interne Komponente der Bonebridge hinter dem Ohr, direkt unter der Haut, implantiert. Etwa zwei bis vier Wochen nach der Implantation wird der externe Audioprozessor individuell angepasst und aktiviert.

Bone Anchored Hearing Aid (BAHA)

Grundsätzlich wird zwischen Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung unterschieden. Bei der Schallempfindungsschwerhörigkeit ist das Hörorgan, Schnecke oder Cochlea genannt, durch chronische Lärmbelastung, Medikamente, genetische Faktoren oder altersbedingt beeinträchtigt. Durch ein Luftleitungsgerät, das im oder hinter dem Ohr angebracht wird und das den auf das Trommelfell treffenden Schall verstärkt, kann diese Art der Hörminderung behandelt werden.

Anders verhält es sich bei Personen mit einer Schallleitungsschwerhörigkeit. Hier besteht das Problem darin, dass der Schalleitungsapparat nicht richtig funktioniert. Das heißt, dass die beweglichen, schallleitenden Teile des Mittelohres (Trommelfell, Hammer, Amboss und Steigbügel) durch Erkrankungen wie chronische Mittelohrinfektionen, Tubenbelüftungsstörungen, Knochenvereiterungen (Cholesteatom), Versteifung (Otosklerose) oder andere Defekte den Schall nicht ausreichend ins Innenohr weiterleiten. Dadurch bedingt ist eine Versorgung mit einem gewöhnlichen Hörgerät, das den Schall, der auf das Trommelfell trifft, lediglich verstärkt, nicht ausreichend oder gar nicht möglich.

Bleiben mikrochirurgische Maßnahmen, diese Störungen des Schallleitungsapparates zu beheben ohne Erfolg, so kommt ein Knochenleitungsgerät als Therapiemöglichkeit in Frage. Knochenleitungsgeräte leiten den Schall über den Schädelknochen ins Innenohr und umgehen somit den Schallleitungsapparat. Dementsprechend müssen Knochenleitgeräte fest mit dem Knochen in Verbindung stehen. Konventionelle Knochenleitgeräte müssen mit einem bestimmten Druck auf die Kopfhaut angepresst werden, was zu Druckstellen und Kopfschmerzen führen kann.

Vorteil des knochenverankerten Hörgerätes (BAHA) ist, dass diese Probleme durch eine direkt im Knochen implantierte Titanschraube umgangen werden. Nach einer Knochenbohrung im Schädelknochen hinter dem Ohr wird die Titanschraube von drei bis vier Millimetern Länge im Schädelknochen hinter dem Ohr platziert. Danach erfolgt eine Ausdünnung und Enthaarung der umgebenden Haut, um Taschenbildungen und Hautbewegungen um das Implantat zu vermeiden. Schlussendlich ragt ein Aufsatz durch die Haut nach außen, der am Ende der OP auf das eigentliche Titanimplantat geschraubt wird.

Das Knochenleitungsgerät sollte erst nach einer Einheilungszeit von etwa zwei Monaten zum Einsatz kommen. Dieses wird dann einfach mit der fest implantierten Titanschraube verbunden. Bei bestehender Schallleitungsschwerhörigkeit im Erwachsenenalter kann die Versorgung mittels BAHA grundsätzlich jederzeit vorgenommen werden. Bei Kindern kann die Umstellung von konventionellem Knochenleitungsgerät (Knochenleitungsbrille) auf ein knochenverankertes Hörgerät ab dem dritten Lebensjahr erfolgen. Die Kostenübernahme für die Versorgung mit einem BAHA-Gerät muss bei der Krankenkasse beantragt werden und wird in der Regel von dieser auch übernommen.